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KI-Verordnung – nächster Schritt ab 2. August 2025

Die EU-KI-Verordnung nimmt Fahrt au

Seit Februar gelten bereits die Regeln zu verbotenen KI-Praktiken und KI-Kompetenzen. Ab dem 2. August 2025 kommen nun auch Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) mit systemischem Risiko sowie neue Vorgaben zur behördlichen Aufsicht hinzu.


Das ändert sich jetzt:
 
  • Marktüberwachung: Klare Anforderungen an Prüfstellen und Behörden – entscheidend für die Zulassung von Hochrisiko-KI.
  • GPAI-Pflichten: Anbieter müssen technische Dokumentationen erstellen, Nachfolge-Entwickler informieren, eine Urheberrechtsstrategie festlegen und eine Übersicht zu Trainingsdaten veröffentlichen.

Wer ist betroffen?

Nur wenige Anbieter im EU-Raum – vor allem solche mit sehr rechenintensiven Trainings (ab 10²³ FLOP). Auch wer ein Modell stark verändert (mehr als ein Drittel der ursprünglichen Rechenleistung), kann als Anbieter gelten.

💡 Tipp: Unternehmen, die GPAI-Modelle einsetzen oder integrieren, sollten künftig genau prüfen, ob diese den neuen EU-Anforderungen entsprechen, denn Verstöße gegen die Verbote und andere Pflichten können nun mit hohen Bußgeldern geahndet und Sanktionen von den Aufsichtsbehörden verhängt werden. Neben hohen Geldbußen bei Missachtung des Verbots bestimmter KI-Praktiken nach Artikel 5 der KI-Verordnung drohen nun auch die Sanktionen bei Verstößen gegen GPAI-Vorschriften.

Weiterer wichtiger Stichtag: 20. Januar 2027

Ab diesem Datum gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Wichtige Änderungen 
 
  • Sicherheit: Erweiterte Anforderungen an Maschinensicherheit
  • Konformität: Anpassungen der Konformitätsbewertungsverfahren
  • Marktüberwachung: deutlich strengere Kontrollen

Relevanz für den Anlagenbau  

Da Großanlagen oft lange Projektlaufzeiten haben, empfiehlt die IHK, alle Projekte, die nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, bereits jetzt gemäß der neuen Maschinenverordnung zu planen.

 
Unser Tipp: Starten Sie frühzeitig mit der Umstellung Ihrer Planungs- und Konformitätsbewertungsprozesse, um Rechts- und Zeitrisiken zu vermeiden 

 

Zeitstrahl der Meilensteine

KI-Verordnung (EU AI Act)

Neue Maschinenverordnung 2023/1230

2023

29.06.         Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt

19.07.          Inkrafttreten (etwa 20 Tage nach Veröffentlichung)

ab 20.07.   Erste Teilregelungen gelten bereits, z. B. Benennung
                    notifizierter Stellen (Kapitel V), Sanktionen (Art. 50 (1))

2024

01.08.     Inkrafttreten der Verordnung
               (20 Tage nach Veröffentlichung)

2025

01.02.      Verbot „unvertretbarer“ KI-Praktiken & Pflichten
                zur KI-Kompetenz

02.05.     AI Office & Entwicklung von Verhaltenskodizes für
                GPAI-Modelle

02.08.      Pflichten für GPAI-Modelle, Governance, technische
                 Dokumentation, Aufsichtspflichten

01.07.    Berichtspflicht der Mitgliedstaaten über
              Maschinenschäden oder Zwischenfälle

2026

02.08.    Anwendung für Hochrisiko-KI-Systeme (Annex III)
               beginnt

Oktober  Mitgliedstaaten müssen der EU Kommission nationale
                 Sanktionierungsregeln mitteilen

2027

02.08.    Vollständige Anwendung inkl. zusätzlicher
                High-Risk-Regelungen

20.01.    vollständige Anwendung der neuen Maschinen-
               verordnung, Ablösung der Richtlinie 2006/42/EC

2030

31.12.    Anwendung auf KI in großen EU-IT-Infrastrukturen (z. B. Schengen)

 

Informieren Sie sich frühzeitig über die Änderungen der Medical Device Regulation (MDR) und dem Artificial Intelligence Act (AI Act), die einen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizintechnik schaffen.

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